SevDesk und die GoBD-Konformität

Schaut man auf die Webseite von SevDesk, so stellt sich unweigerlich das Gefühl ein, hier wird alles getan, damit ein GoBD-konformes Arbeiten möglich ist und Sorgen muss sich auch niemand machen, da SevDesk ja sogar GoBD zertifiziert ist.

Nur ist das mit der GoBD-Konformität immer so eine Sache. Es muss immer gefragt werden, was da genau zertifiziert ist.

Das Angebot von SevDesk umfasst neben den Möglichkeiten der digitalen Belegverarbeitung und der Kooperation mit seinem Steuerberater auch die Möglichkeit, seine Rechnungstellung über SevDesk abzuwickeln.

Der Anbieter unserer Kanzleisoftware Addison hatte im Rahmen des Mandantenportal früher selbst eine Fakturierungslösung bereitgestellt, die jetzt eingestellt ist. Als Ersatz hierfür wurde der Premiumpartner SevDesk ins Boot geholt und es wird jetzt diese Fakturierungslösung als Alternative angeboten.

Die Funktionalität wurde gegenüber der Addisonlösung erweitert und der Workflow so noch mal verbessert. Dies ist an sich zu befürworten und dem Grunde nach auch „nach vorne zu bringen“.

Auf dem letzten Anwendertreffen unseres Systemanbieters Addison wurden von Teilnehmern allerdings konkrete Zweifel an der GoBD-Konformität der Rechnungsschreibung von SevDesk vermeldet. Wie dort berichtet wurde, sind systemseits von SevDesk Rechnungen, die Online oder auch in gedruckter Form versandt werden, im Nachhinein, das heißt, bis sie zum Status „bezahlt“ geändert werden, noch änderbar. Diese Handhabung entspricht nicht den Regelungen der GoBD, wie bereits von Betriebsprüfern der Finanzämter bemängelt worden sei.

Es sei hier noch mal daran erinnert, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen, insbesondere in NRW, verstärkt auch die Vorsysteme mit überprüft werden. Diese Systeme, zu denen auch die Rechnungsschreibung gehört, müssen, genauso wie das Buchführungssystem selbst, GoBD-konform sein. Werden hier Abweichungen festgestellt, so hat dies immer auch Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung selbst.

Nur noch mal zur Erinnerung: nur die ordnungsgemäße Buchhaltung ist Grundlage der Besteuerung. Liegt keine ordnungsgemäße Buchhaltung vor, so kann diese auch nicht Grundlage der Besteuerung sein und es droht eine Zuschätzung und eine damit verbundene Steuernachzahlung.

Das Arbeiten mit unzureichenden Vorsystemen stellt somit für die Anwender ein nicht unerhebliches Risiko dar.

Berichtet wurde zudem, dass man SevDesk darauf hingewiesen habe und die Problematik auch erläutert habe. Von SevDesk erfolgte, so wurde gesagt, dann nur der Hinweis, dass ähnliche Produkte wie SevDesk, so das Programm des Anbieters Lexware, in gleicher Form arbeiten würden. Eine weitere Stellungnahme wäre seitens SevDesk nicht gegeben worden, bzw. steht noch aus.

Während des Austausches stellte sich zudem heraus, dass diese Problematik auch bei unserem Systemanbieter Addison bekannt ist. Auch hier, bzw. gegenüber Addison wurde bisher noch keine Aussage zu dieser Thematik getroffen und Addison empfiehlt SevDesk auch weiterhin als Premiumpartner.

Zusammenarbeit gibt es allerdings nicht nur zwischen Addison und SevDeck, auch die Datev arbeitet mit SevDesk zusammen und es gibt eine Anbindung zu Datev Online. Auch dort sollte also diese Problematik bekannt sein.

Leider zeigt sich auch hier wieder, dass die Digitalisierung der Buchhaltung nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist. Ich möchte daher für einen offenen Umgang mit diesen Schwierigkeiten werben, da hiervon alle profitieren können.

Es darf nicht sein, dass auf der eine Seite Sicherheit verkündet wird und auf der anderen Seite die Kunden und das heißt eben auch unsere Mandanten, im Regen stehen bleiben.

Eine Online-Fakturierung ist eine prima Sache, wenn aber klar ist, dass hier die Systeme nicht so arbeiten, wie seitens der Finanzverwaltung verlangt, dann muss darauf auch laut und deutlich hingewiesen werden. Mit den Achseln zucken und den Anwender in der Betriebsprüfung allein lassen, kann der Weg jedenfalls nicht sein.

Eine Antwort auf „SevDesk und die GoBD-Konformität“

  1. Sehr geehrter Herr Mai,

    gerne möchte ich Ihnen ein kurzes Update zu der von Ihnen geschilderten Thematik geben.

    Natürlich ist uns das qualifizierte Feedback von Steuerkanzleien und Kooperationspartnern außerordentlich wichtig, um unsere Software mit Blick auf die Kunden- sowie gesetzlichen Anforderungen stetig zu verbessern.

    Der von Ihnen angesprochene Punkt wurde zu Beginn von Q2 technisch umgesetzt und bereits implementiert, sodass nun die automatische Festschreibung zum Zeitpunkt des Rechnungsversands Bestandteil von sevDesk ist.

    Sofern Sie durch die Zusammenarbeit mit einem sevDesk Mandat direkt davon betroffen sind, schildere ich Ihnen sehr gerne die Aktivierung der Funktion im persönlichen Gespräch.

    Beste Grüße aus Offenburg
    Samantha Mutz

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