Amazon, eBay und die Steuerbescheinigung

Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen wurden für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen zum 01.01.2019 neue, für sie unangenehme Regelungen eingeführt, sie werden nämlich für die Abführung der Umsatzsteuer durch die auf der Plattform agierenden Händler mit verantwortlich gemacht. Wird von Händler auf der Plattform die Umsatzsteuer nicht zutreffend entrichtet, so muss dafür der Marktplatzbetreiber geradestehen, wenn er seine Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt hat. Da Mehr erfahren [...]

Amazon FBA und die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen

Wer seinen Versand durch Amazon (FAB) regeln lassen will, der kann in einige Steuerfallen tappen, ohne dass ihm dies gleich klar wird. Worauf muss hier also geachtet werden? Erfolgt der Warenversand direkt durch Amazon, dann in der Regel über das Europäische Versandnetzwerk mit Zentren in 7 Ländern u.a. in Polen, Frankreich und Tschechien. Das ist schnell und meist kostengünstig, hat aber für den Online-Händler den Haken, dass er nicht mehr aus seinem Lager bei sich zu Hause versendet, Mehr erfahren [...]