Der Unmut über die Anforderungen, die seitens der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestellt werden, ist groß. Die Zweifel, ob eine ordnungsgemäße Kassenführung nach den Regel der Finanzverwaltung in Praxis überhaupt möglich ist, ebenfalls.
Auch wenn mir genügend Fälle aus der Praxis einfallen, bei denen ich sagen würde, dass die Grenze der Zumutbarkeit bei der Einhaltung von Anforderungen überschritten ist, will ich hier nicht in den Chor derer einstimmen, die die Regelungen für überzogen halten, sondern versuchen, mal die Perspektive zu wechseln und die Vorteile einer digitalen Kassenführung ansprechen.
In Betriebsprüfungen wird bei bargeldintensiven Betrieben besonders auf die Einhaltung der formalen Regelungen geachtet. Dies ist auf der einen Seite verständlich, auf der anderen Seite problematisch.
Verständlich ist das Pochen auf eine ordnungsgemäße Einhaltung der Regelung schon deshalb, weil es um die uns alle angehende gleichmäßige und damit auch gerechte Besteuerung geht. Noch hat mir niemand erklären können, warum es sinnvoll sein solle Steuerhinterziehung zu vereinfachen. Jeder Lohnempfänger hat praktisch keine Möglichkeit bei der Höhe seines Einkommens etwas Unzutreffendes anzugeben, da eine automatische Meldung und auch Besteuerung gleich über seinen Arbeitgeber erfolgt. Hier würden im Zweifel die Lasten getragen werden, die durch Hinterziehungen in anderen Bereichen auszugleichen wären. Steuergerechtigkeit sieht sicherlich anders aus.
Verständlich ist aber auch die andere Seite, da es in der Praxis einfach schwierig ist, alles so zu machen, wie es die Finanzverwaltung in den Regelungen zur Kassenführung gern hätte. Denken wir hier mal an die Regelungen zur Erfassung von EC-Kartenumsätzen, die erst durch eine entsprechende Hartnäckigkeit des Steuerberaterverbandes zu einer halbwegs praktikablen Lösung gebracht werden konnte, auch wenn die Finanzverwaltung in ihrem Erlass vom 29.06.2018 immer noch wie ein trotziges Kind darauf besteht, dass die Erfassung im Kassenbuch nicht in Ordnung ist, auch wenn dies allein keine Auswirkungen haben wird.
Solche Verkomplizierungen sind unschön, wenig praxisgerecht und sie führen vor allem nicht zu einer größeren Akzeptanz von Regelungen. Diese ist aber notwendig, damit Regelungen auch eingehalten werden.
Um zu einer solchen Akzeptanz von Regelungen zu gelangen, mag es hilfreich sein, deren Vorteile aufzuzeigen.
Eine digitale Kasse ist eben nicht nur ein Instrument der Finanzverwaltung zur Kontrolle von Betrieben, sondern sie ermöglicht es zu aller erst Betriebe viel effizienter zu führen und als Nebeneffekt unberechtigte Steuerforderungen abzuwehren.
Meine Steuerberaterkollegen und auch die Prüfer der Finanzverwaltung kennen sicherlich alle die Diskussionen, dass Schätzungsergebnisse in keiner Weise stimmen können, da doch alles ganz anders sei und viele Umstände nicht ausreichend gewürdigt worden seien.
Stellen wir uns doch mal eine Betriebsprüfung in einer Pizzeria vor. Der Prüfer stellt fest, dass die Kasse nicht ordnungsgemäß ist, was leider auch zutrifft und fängt an, die eingekauften Pizzakartons in Relation zu den erklärten Umsätzen zu setzen. Die Differenzen führen dann folgerichtig zu Hinzuschätzungen.
Der Inhaber legt jetzt dar, dass die ganze Kalkulation nicht stimmen könne, da ja gar nicht berücksichtigt sei, dass bestellte Pizzen nicht abgeholt würden, es mindestens drei unterschiedliche Preise für eine Pizza gebe, da es aufgrund spezieller Pizzatagen und anderer Rabattaktionen regelmäßig Sonderpreise gebe und hier auch ganz andere Pizzen verkauft würden, als an den Normalpreistagen, so dass die angenommenen Durchschnittspreise nicht zutreffend seien und somit viel zu wenig verkaufte Pizzen in die Kalkulation geflossen seien.
All dies sind zweifelsfrei erhebliche Argumente. Belegt werden können diese Argumente jedoch nur insoweit, als dass auf die Angebote in den herausgegebenen Flyern verwiesen werden kann. Im Ergebnis musst dann leider festzustellt werden, dass selbst der Inhaber des Betriebes nicht mit Sicherheit sagen kann, wie hoch der Preis für seine Pizzen durchschnittlich ist.
Anders wäre es, wenn hier tatsächliche Daten vorliegen würden. Wenn durch entsprechende digitale Kassenaufzeichnungen eindeutig belegt werden könnte, wann welche Pizzen zu welchem Preis verkauft worden sind und wie hoch der Durchschnittspreis der Pizza ist. In diesem Fall wäre es ein leichtes die Pizzakartonkalkulation als falsch zu entlarven, so denn tatsächlich ordentlich gearbeitet worden ist.
Das ist aber nicht der einzige Vorteil von belastbaren Daten. Diese Daten können eben auch weiter Grundlage für die innerbetriebliche Kalkulation sein. Es eröffnen sich hier ganz andere Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betriebsführung für den Unternehmer selbst. Entscheidungen müssen nicht mehr nur gefühlsbasiert getroffen werden, sondern bekommen eine tatsächlich Grundlage. Kennt der Pizzabäcker, Inhaber, Unternehmer die Daten seines Betriebes, kann er ganz anders agieren und so sein Unternehmen viel besser steuern und profitabler machen. Entscheidungen können auf einer gesicherteren Grundlage gefällt werden.
Wird dies bewusst nicht gewollt, um lieber ohne die Einhaltung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu arbeiten, dann sind eben auch die Konsequenzen dieses strafbaren Verhaltens zu tragen und zwar in unser aller Interesse. Es darf dann nicht sein, dass ein solches rechtswidriges Verhalten auch noch dadurch begünstigt wird, dass die hier erfolgenden Sanktionen sich nicht von denen unterscheiden, die ergriffen werden, um Unsicherheiten bei formalen Fehlern auszugleichen.
Ein Problem bleibt allerdings: Um auch wirklich die Vorteile einer digitalen Kassenführung nutzen zu können, muss ich in der Lage sein, diese Daten auch für mich nutzen zu können, ich muss verstehen, welchen Nutzen diese Daten für mich haben können. Ich muss die Kasse für mein Unternehmen entsprechend einrichten können und ich muss mit den daraus gewonnenen Daten auch entsprechende arbeiten, wofür ich notwendig über entsprechende Kenntnis verfügen muss.
Leider ist meine Erfahrung die, dass gerade hier oft das Problem liegt. Selbst Kassenaufsteller wissen oft nicht welche Möglichkeiten eine Kasse bietet und wie die eigenen Daten ausgelesen und verarbeitet werden können, damit sie Nutzen für das Unternehmen bringen.
Wenn schon die Experten oft nicht weiterhelfen können, was kann dann von den Nutzern selbst erwarten werden?
Wird nicht mehr verstanden, wie etwas funktioniert und wie Dinge zusammenhängen, dann wundert es nicht, wenn die ganzen Regelungen nur noch als Überforderung angesehen werden und bereits deshalb als Zumutung abgelehnt werden.
Hier liegt meines Erachtens einiges im Argen und es sicherlich auch nicht leicht zu unterscheiden, wer einfach nur mit den an ihn gestellten Anforderungen überfordert ist und von daher Aufzeichnungen nicht richtig führt oder wer hier bewusst seine Aufzeichnungen unzutreffend führt, um sich Vorteile, seien es auch nur vermeintliche Vorteile zu verschaffen.
Im ersten Fall erwarte ich seitens der Finanzbehörden zumindest Verständnis und einen besonnenen Umgang mit den Betreffenden, im zweiten Fall, im Interesse aller Steuerpflichtigen, eine klare Ansage. Um die Aufgabe, hier beides voneinander zu unterscheiden, beneide ich die Prüfer der Finanzverwaltung jedoch nicht.
Trotz allem sehe ich einen immensen eigenen Nutzen, wenn die aufgrund von verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen entstehenden Daten auch im eigenen Interesse genutzt werden. Es lohnt meines Erachtens, sich hier intensiv mit der Technik und deren Möglichkeiten auseinander zu setzen und Erkenntnisse und Steuerungsmöglichkeiten für seinen eigenen Betrieb zu gewinnen.
Mir ist bewusst, dass dies Zeit und Nerven kosten wird, aber bekanntlich kommt von nichts ja auch nichts.