Zeitnahe Führung des elektronischen Fahrtenbuches

Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 23.01.2019 (FG Niedersachsen 3 K 107/18) mit der Frage befasst, wann denn die Daten erfasst werden müssen, die nicht schon unmittelbar durch das eingesetzte elektronische Erfassungssystem, das heißt das elektronische Fahrtenbuch selbst, erfasst worden sind. Zu nennen sind hier insbesondere die Erfassungen der Fahranlässe, die das System ja von selbst nicht wirklich wissen kann, auch wenn zum Beispiel Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte Mehr erfahren [...]