Amazon, eBay und die Steuerbescheinigung
Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen wurden für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen zum 01.01.2019 neue, für sie unangenehme Regelungen eingeführt, sie werden nämlich für die Abführung der Umsatzsteuer durch die auf der Plattform agierenden Händler mit verantwortlich gemacht.
Wird von Händler auf der Plattform die
Umsatzsteuer nicht zutreffend entrichtet, so muss dafür der Marktplatzbetreiber
geradestehen, wenn er seine Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt hat.
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